Leistungsmessung
Beschlüsse und Regelungen zur Leistungsbewertung
1. Grundsätzliche Bestimmungen
2. Bewertungssystem
3. Bewertungsbereiche
4. Bildung von Zeugnisnoten
5. Beurteilung des Sozial- und Arbeitsverhaltens
1. Grundsätzliche Bestimmungen
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Anerkennung ihres oder seines individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes. Daher muss die Leistungsbewertung nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozessorientiert erfolgen und Leistungsentwicklung fördern. Sie muss Schülerinnen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte über den erreichten Stand hinsichtlich aller in den jeweiligen Curricularen Vorgaben/schuleigenen Arbeitsplänen ausgewiesenen Ziele und Kompetenzen informieren und dabei der Spezifität der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Rechnung tragen.
Leistungsbewertung erfolgt in den Bewertungsbereichen Klassenarbeiten sowie unterrichtsbegleitende Bewertung. Für Klassenarbeiten werden Anspruch, Bearbeitungszeit und Anzahl vorgegeben. Für alle weiteren Formen der Leistungserhebung liegen diese Entscheidungen in der pädagogischen Verantwortung der Fachlehrkraft. Beide Bewertungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen.
Leistungserhebungen sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Sie setzen jeweils eine angemessene Unterrichtszeit voraus.
Zu Beginn des Schuljahres sind die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler über die Bewertungsmodalitäten im jeweiligen Fach durch die unterrichtende Lehrkraft zu informieren.
2. Bewertungssystem
In den Jahrgängen 1 – 2 erfolgt die Leistungsbewertung in Form von Berichtszeugnissen. In den Jahrgängen erfolgt die Leistungsbewertung in Noten.
Die Leistungen werden nach dem Sechs-Noten-System bewertet:
sehr gut (1); gut (2); befriedigend (3); ausreichend (4); mangelhaft (5); ungenügend (6).
Den Notenstufen sind folgende Definitionen zu Grunde gelegt: Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen voll entspricht. Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Die Note “ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
3. Bewertungsbereiche
Lernzielkontrollen
Lernzielkontrollen sind schriftliche Leistungsnachweise, die von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse unter gleichen Bedingungen anzufertigen sind. Ihr Inhalt bezieht sich jeweils auf eine abgeschlossene Unterrichtseinheit.
Die maximale Bearbeitungszeit für Klassenarbeiten beträgt in der Regel 45 Minuten..
Lernzielkontrollen müssen so konzipiert werden, dass in den Aufgaben die Anforderungsbereiche I (Reproduktionsleistungen), II (Reorganisationsleistungen) und III (eigenständige Problemlösungen) angemessen repräsentiert sind. Die Aufgabentexte müssen so gestaltet sein, dass sie dem aktuellen Textverständnis der Kinder entsprechen.
Lernzielkontrollen sind den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten in der Regel mindestens eine Woche vorher anzukündigen.
Während einer Woche dürfen in einer Klasse nicht mehr als 2 Lernzielkontrollen in den Hauptfächern geschrieben werden. Sie sind an verschiedenen Tagen zu schreiben.
Die Bewertung der Lernzielkontrollen soll nach dem nachfolgend dargestellten Schlüssel erfolgen, wobei in begründeten Fällen mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei erhöhten Anforderungen eine Modifizierung möglich ist.
Erreichte Leistung:
- 100 % bis 95 % --> Note 1 (sehr gut)
- 94 % bis 82 % --> Note 2 (gut)
- 81 % bis 68 % --> Note 3 (befriedigend)
- 67 % bis 50 % --> Note 4 (ausreichend)
- 49 % bis 25 % --> Note 5(mangelhaft)
- unter 24% --> Note 6 (ungenügend)
In den Fächern Sachunterricht und Religion werden die Mappen der SuS mindestens einmal pro Halbjahr eingesammelt und durch die Lehrkraft benotet. Hierfür liegt ein schulinterner Mappenberwertungsbogen vor.
Im Sport erfolgt die Leistungsbewertung durch Leistungsmessung und Beobachtung. Es sind dabei auch die individuellen Leistungsvoraussetzungen, der Lernfortschritt und das soziale Lernverhalten zu berücksichtigen. Bei der Auswahl der sportlichen Übungen zum Zweck der Leistungsbewertung sind die Ausgewogenheit zwischen den einzelnen Disziplinen und die Konstitution der Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einer Klasse angemessen zu beachten. Aus den benoteten Einzelleistungen einer Disziplin ist eine ganze Note zu bilden. Aus den Noten für die Disziplinen wird die jeweilige Zeugnisnote gebildet.
Hausaufgaben werden in der Regel nicht benotet. Eine Bewertung ist möglich, wenn die Schülerleistung in der Schule dargestellt wird oder zum Gegenstand einer Leistungsbewertung gemacht wird.
4. Bildung von Zeugnisnoten
Halbjahresnoten
Für die Erstellung von Halbjahresnoten werden alle von der Schülerin oder dem Schüler im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungsnachweise herangezogen. Die jeweilige Halbjahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der unterrichtsbegleitenden Bewertungen und der gewichteten Noten der Klassenarbeiten.
Schuljahresnoten
Die Schuljahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der für beide Schulhalbjahre jeweils gesondert erfassten Ergebnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Notentendenz sowie der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens der Schülerin oder des Schülers im Verlaufe des Schuljahres und der Schwerpunkte der Leistungsüberprüfungen.
Die Noten der Fächer setzen sich an unserer Schule wie folgt zusammen:
Deutsch | 25% mündliche Leistungen | 25% fachspezifische Leistungen | 50% schriftliche Leistungen | |
Mathe | 50% mündliche Leistungen | 50% schriftliche Leistungen | ||
Sachunterricht | 50% mündliche und praktische Leistungen | 50% schriftliche Leistungen | ||
Englisch | 20% Leseverstehen | 30% Sprechen | 50% Hör-Seh-Verstehen | |
Religion | 60% mündliche und praktische Leistungen | 30% schriftliche Leistungen | 10% Mappe | |
WTK | 3-5 Werke pro Fach (Kunst, Werken, Textiles Gestalten) | Bewertet wird: Selbstständigkeit, eigene Ideen, Materialbeschaffung, -pflege, Umsetzung von Kriterien, Endprodukt | ||
Musik | 60% fachpraktische Leistungen | 20% mündliche Leistungen | 20% schriftliche Leistungen | |
Sport | 3 Leistungen pro Halbjahr | Bewertet wird: Anstrengungsbereitschaft, Fairness, Weiterentwicklung, Endleistung |
5. Beurteilung Arbeits-und Sozialverhaltens
Laut Erlass d. MK vom 24.05.2004 (SVBl. S. 305) zu Zeugnissen in den allgemein bildenden Schulen ist festgelegt, dass das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich mit einer der fünf standardisierten Formen„verdient besondere Anerkennung“„entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“„entspricht den Erwartungen“„entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“„entspricht nicht den Erwartungen“ in den Zeugnissen zu bewerten ist.